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Bekommen Sie den Fisch, für den Sie bezahlen?

14.12.2015

Die Glasierung mit Wassereis ist eine in der Meeresfrüchteindustrie weit verbreitete Praxis zum Schutz des tiefgefrorenen Fisches. Allerdings gab es in der Vergangenheit einige Verwirrung unter den Herstellern bezüglich der Deklaration der Wassreisglasur. Jetzt hat die EU neue Vorschriften zur Deklaration des Nettogewichts auf der Verpackung tiefgefrorener Fischereierzeugnisse erlassen.

Tiefgefrorene Fischereierzeugnisse werden oft mit einem Überzug aus klarem Wasser/Eis in unterschiedlicher Dicke versehen, um das Produkt frisch zu halten und das Austrocknen des empfindlichen Fleisches während des Transports und der Lagerung in Gefrierschränken zu verhindern. Mit anderen Worten, die Glasur fungiert als zusätzliche Schicht und luftdichte Verpackung zur Verringerung der Oxidation. Sie wird durch das Eintauchen der tiefgefrorenen Fischereiprodukte in Trinkwasser oder durch Aufsprühen aufgebracht. Die Glasurmenge ist abhängig von der Produkttemperatur, der Temperatur des Wassers, von Größe und Form des Produkts, seiner Oberfläche sowie von der Glasierzeit. Je nach Produkt sind 8-12 % Glasur üblich, wobei in der Branche in einigen Fällen eine Glasur von 25 % auf Naturfisch und 40 % auf Garnelen vorkommt.

Keine einheitliche Deklaration in der Praxis

In der Vergangenheit gab es keine einheitliche Industriepraxis bezüglich der Deklaration von Wassereisglasur auf Produktverpackungen, was einen Preisvergleich für die Kunden sehr schwierig gemacht hat, die zudem nie genau über die Menge des gekauften Fisches informiert waren. Einige Hersteller deklarieren das Nettogewicht des Gesamtinhalts der Verpackung, während andere das „Abtropfgewicht“ (ohne Glasur) oder sowohl Brutto- als auch Nettogewicht auf der Verpackung angeben. Auf diese Weise erscheinen einige Produkte billiger als andere, ohne es zu sein. Beispiel: Ein Kunde aus der Gastronomie kauft 5 kg Kabeljaurückenfilets von zwei verschiedenen Herstellern. Einer von diesen deklariert das Nettogewicht ohne Glasur, während der andere lediglich 5 kg auf der Verpackung angibt. Wenn beide Hersteller mit 10 % Wasser glasieren, erhält der Endverbraucher 500 g mehr Fisch von dem ersten Hersteller als von dem zweiten, was es sehr schwierig macht, den Preis pro Einheit oder den Preis pro kg zu vergleichen.

EU-Vorschriften für Standardisierung

Im Dezember 2014 trat die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, nach der das Nettogewicht von glasierten Tiefkühlerzeugnissen als Gewicht des Lebensmittels selbst ohne die Glasur angegeben werden muss. Das bedeutet, dass nur ein Gewicht auf der Verpackung anzugeben ist, was die Preistransparenz für die Endverbraucher erhöht. Die Hersteller müssen dies bis 2016 auf ihren Verpackungen umsetzen. Royal Greenland arbeitet seit Jahren mit einheitlichen Angaben auf den Verpackungen des Unternehmens und hat alle Verpackungen auf Nettogewicht ohne Glasur geändert, um zu gewährleisten, dass die Kunden für den Fisch und nicht für das Wasser bezahlen.

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